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Verhaltenskodex für Heiler
Zu den satzungsgemäßen Zielen des DGH gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Es soll sichergestellt werden, dass Klienten nicht an Scharlatane geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen. Gegen solche "schwarzen Schafe" wird der DGH konsequent vorgehen, wobei er Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen Sanktionen ahnden wird. Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden DGH-Kodex. Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH - aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGH-Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DGH-Kodex nicht widersprechen. Der DGH-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Heiler sind. Für aktive DGH-Mitglieder, die anderen Heilberufen angehören, gilt dieser Kodex insoweit, als sie geistiges Heilen einsetzen. Sollte jemand durch die Einhaltung des DGH-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied des DGH folgende ethische Richtlinien an, die im Anschluss an den kursiv gedruckten Text mit Erläuterungen versehen sind: I Grundregeln im Umgang mit Patienten b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten. des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. II. Richtlinien für Honorare1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten. 2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet. 3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen. 4. Ich verlange niemals Vorkasse. III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen V. Werbung VI. Schweigepflicht VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
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